UN-Behindertenrechtskonvention
Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 167 Staaten und der EU abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag. Insbesondere der Art. 24 CRPD befasst sich mit dem Thema Inklusion.